Finanzplanung
Vorsorgeberatung, Pensionsplanung, Vermögensplanung
Finanzplanung bedeutet Architektur zwischen vielen zusammenhängenden Aspekten. Wir schaffen den Durchblick mittels eines ganzheitlichen Konzeptes. Für Sie als Kunde wird eine ganzheitliche Betrachtung mit den jeweiligen Schwerpunkten, die Sie festlegen erarbeitet.

Das Beratungskonzept, dass sich mit dem Stichwort „Lösungen statt Produkte“ umschreiben lässt, geht auf die Ziele und Wünsche des Kunden ein. Der Einsatz geeigneter Produkte kommt erst in der Realisierungsphase zum Zug, sofern überhaupt notwendig und von Ihnen gewünscht.
Aufgrund einer systematischen Bestandsaufnahme und Analyse der Ist-Situation, wird ein Lösungskonzept erarbeitet, damit die Soll-Situation erreicht wird.
Finanzplanung und die darin enthaltene Vorsorgeberatung im speziellen sind kein einmaliger Vorgang. Eine stetige Begleitung des Kunden und periodische Prüfung des Konzeptes ist Voraussetzung für die Richtigkeit. Im Lebenszyklus einer Person/Familie verändern sich die persönlichen Umstände sowie aber auch das Umfeld in der heutigen Zeit stetig.
In folgenden Situationen ist eine Finanzplanung unumgänglich
- Planung der Pensionierung (früh, abnehmend, ordentlich)
- Heirat / Scheidung
- Kauf Eigenheim sowie Renditeimmobilien
- Gründung einer eigenen Firma
- Personen in Kaderpositionen
- Tod des Ehepartners
- Verlust / Wechsel der Arbeitsstelle
- Längerer Erwerbsausfall infolge Krankheit oder Unfall
- Anfall von Erbschaften
- Übergabe der Firma / Unternehmung
- Verlust der Urteilsfähigkeit
Unsere Spezialgebiete, welche besonderes Wissen und ein gutes Netzwerk voraussetzen
- Renditeimmobilien (Tragbarkeit, Finanzierung, Rendite)
- Patchworkfamilien (Erhöhter Bedarf Vorsorge, Erbrecht)
- Grenzgänger, Zuzüger und Auswanderer (Inpat,Expat)
- Firmeninhaber und Leitende Angestellte für Steuer- und Vorsorgeoptimierungen (Pensionskasse, Lohn-/Dividende etc.)
- Allgemeine Steuerberechnungen als Entscheidungsgrundlage (Wohnsitzwahl, Einzelfirma oder AG/GmbH, Heirat oder Konkubinat)
Dadurch, dass wir alle Aspekte ganzheitlich betrachten ergibt sich die bestmögliche Lösung.
Ein Beispiel: Der Nutzen eines versicherten Todesfallkapitals ist gering, wenn die anfallende Besteuerung und die güter- und erbrechtliche Regelung nicht beachtet wird. Sie brauchen bei uns nur eine Ansprechperson und müssen nicht den Versicherer und anschliessend den Steuerexperten bestellen.
Wo notwendig arbeiten wir mit ausgewählten Spezialisten zusammen (Treuhand, Juristen, Steuerexperten), damit wir Ihnen auch in Spezialfällen die besten Lösungen präsentieren können.